16.05.2024 · Nachricht · Gutachterkosten
Prüfbericht belegt keine Unbrauchbarkeit des Gutachtens
| Immer häufiger verweigern Versicherer die Erstattung der Gutachterkosten mit dem Argument, es sei unbrauchbar. Der eingeholte Prüfbericht komme nämlich zu anderen Ergebnissen. Dabei wird die Rechtsprechung (z. B. OLG Stuttgart 16.2.23, 2 U 226/21, dort Leitsatz 3, Abruf-Nr. 234170 ) vollständig außer Acht gelassen, nach der auch die Kosten für ein unbrauchbares Gutachten zu erstatten sind, solange nicht der Geschädigte durch Verschweigen von Informationen die Unbrauchbarkeit selbst herbeigeführt hat. |
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