16.04.2025 · Nachricht · Vorschaden
Die Kollision wird bestritten, also müsse alles ein Altschaden sein
| Das sind die Blüten der Vorschadenthematik: Der Schädiger bestreitet, dass es bei seinem Rückwärtsfahren aus einer Parklücke überhaupt zu einer Kollision mit dem hinter ihm stehenden Fahrzeug gekommen sei. Also seien alle geltend gemachten Schäden Altschäden. Die habe der Geschädigte dem Gutachter verschwiegen. Also habe er auch keinen Anspruch auf Erstattung der Sachverständigenkosten. Das Ergebnis der Unfallrekonstruktion spricht eine andere Sprache: |
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