17.08.2017 · Nachricht · Haftpflichtprozess
Keine Extrawurst für das Büro Grüne Karte
| Ein polnischer Lkw war in Deutschland mit einem Leasingfahrzeug einer deutschen Leasingfirma zusammengestoßen. Das verklagte Deutsche Büro Grüne Karte e.V. hat den Unfallhergang ohne konkrete Angaben schlicht und einfach bestritten. Der Grüne-Karte-Anwalt war sogar der Ansicht, ein Bestreiten mit Nichtwissen sei zulässig. Dem ist das LG Hildesheim nicht gefolgt (12.5.17, 7 S 10/17, Abruf-Nr. 195683 195683 ). |
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