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Höhere Betriebsgefahr bei Motorrädern?
| ist bei einem Motorrad die Betriebsgefahr höher als bei einem Pkw? In diese Richtung geht eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm. |
Das OLG (8.7.22, 7 U 106/20) führte dazu aus: „In die Abwägung nach § 17 Abs. 2, Abs. 1 StVG kann eine erhöhte Betriebsgefahr motorisierter Zweiräder aufgrund ihrer Beschleunigungsfähigkeit und Instabilität einzustellen sein, wenn diese ‒ wie hier aber nicht ‒ unfallursächlich geworden ist (in Fortschreibung zu OLG Hamm 30.5.16, 6 U 13/16, NJW-RR 17, 149 = juris Rn. 38).“
Quelle: ID 48774940