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  • · Nachricht · Haftungsrecht

    Bänderriss im Partyzug

    | Wer haftet, wenn ein Fahrgast in einem Partywagen der Bahn bei einer Vollbremsung stürzt? Mit dieser Frage hatte sich die 3. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz auseinanderzusetzen. |

     

    Die Beklagte zu 1) bietet mit einem Sonderzug samt Partywagen Eisenbahnfahrten an; die Beklagte zu 2) betreibt das dabei genutzte Schienennetz. Am 2.11.2018 befand sich der Party-Zug auf der Bahnstrecke, als er durch eine technische Einrichtung plötzlich zwangsgebremst wurde.

     

    Die Klägerin behauptete, sie habe sich im „Samba-Wagen“ auf der Tanzfläche befunden, als der Zug abrupt gebremst habe. Sie sei von stürzenden Mitreisenden zu Boden gerissen worden, wobei sie sich einen Innenbandanriss im Knie zugezogen habe. Die Klägerin verlangte von den beiden Bahnunternehmen ein Schmerzensgeld in Höhe von 6.000 EUR und die Erstattung ihr entstandener Kosten.