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  • 17.02.2025 · Nachricht · Haftungsrecht

    Der Motorradfahrer, der ohne den Sturz aufgefahren wäre: Anscheinsbeweis wie beim Auffahrunfall

    | Ein Anscheinsbeweis, der beim Auffahrunfall für einen schuldhaften Verstoß des Hintermanns gegen § 4 Abs. 1 S. 1, § 3 Abs. 1 S. 4 oder § 1 Abs. 2 StVO spricht, kann auch eingreifen, wenn ein Motorradfahrer hinter einem stark abbremsenden Pkw ohne Berührung der Fahrzeuge stürzt und es nur durch Zufall nicht zu einer Kollision mit dem Vorausfahrenden kommt, entschied der BGH. |