08.03.2024 · Nachricht · Haftungsrecht
Der Rennradfahrer auf der Straße statt auf dem Radweg
| Jedenfalls bei einer krassen Vorfahrtverletzung durch den Schädiger trifft den vorfahrtsberechtigten Rennradfahrer kein Mitverschulden, wenn er trotz vorhandenen Radwegs auf der Straße fährt. Daher kann offenbleiben, ob die Benutzung des kombinierten Geh- und Radwegs dem Rennradfahrer zumutbar war und ob das entsprechende Verkehrsschild für ihn sichtbar war. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat