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  • 08.03.2024 · Nachricht · Haftungsrecht

    Der Rennradfahrer auf der Straße statt auf dem Radweg

    | Jedenfalls bei einer krassen Vorfahrtverletzung durch den Schädiger trifft den vorfahrtsberechtigten Rennradfahrer kein Mitverschulden, wenn er trotz vorhandenen Radwegs auf der Straße fährt. Daher kann offenbleiben, ob die Benutzung des kombinierten Geh- und Radwegs dem Rennradfahrer zumutbar war und ob das entsprechende Verkehrsschild für ihn sichtbar war. |