28.03.2022 · Nachricht · Haftungsrecht
Haftung des Automobilclubs bei einem Abschleppschaden
| Im Rahmen einer Pannenhilfe lässt das Mitglied (Kläger) sein havariertes Fahrzeug durch den Automobilclub (Beklagter) abschleppen. Dabei wird es durch einen Fehler des vom Automobilclub eingeschalteten Abschleppunternehmers beschädigt. Der Schaden beträgt ca. 5.300 EUR, die Wertminderung ca. 650 EUR. Der Beklagte erstattete aber nur die Differenz aus dem Gesundwert von 8.050 EUR und dem Restwert in Höhe von 4.500 EUR, also 3.550 EUR zuzüglich Wertminderung und einiger in der Leistungsordnung des Clubs vorgesehener Nebenkosten. |
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