18.04.2023 · Nachricht · Haftungsrecht
Unwetterwarnung und weggewehte Dachterrassenmöbel
| Wird per Unwetterwarnung vor sehr starkem Sturm gewarnt und werden Gartenmöbel auf einer Dachterrasse nicht gesondert gesichert oder vorübergehend ins Haus geholt, haftet derjenige, der diese Gefahrenquelle eröffnet hat, für durch die weggewehten Möbel entstandenen Schaden, entschied das LG Hagen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat