· Fachbeitrag · Vorschaden
Kein Ersatz für erneuerungsbedürftigen, aber nicht erneuerten Stoßfänger
| Für eine fachgerechte Reparatur hätte der Stoßfänger bei einem früheren Schadenereignis erneuert werden müssen. Trotz einer gebrochenen Halterung wurde er aber großflächig gespachtelt, lackiert und weiter genutzt. Wie ist das zu berücksichtigen, wenn er nun bei einem weiteren Unfall so beschädigt wird, dass es ohne eine Erneuerung nicht mehr geht? Das ist ein Klassiker der Vorschadenproblematik. |
1. Kaputt ist kaputt! Oder: Vorher ging es noch, jetzt geht es nicht mehr?
Die unterschiedlichen Positionen: Der Schädiger sagt, was erneuerungsbedürftig sei, könne nicht noch erneuerungsbedürftiger werden. Finanzieller Schaden sei insoweit nicht entstanden. Der Geschädigte wendet ein, wenn der Stoßfänger zwar beschädigt, aber noch nutzbar war, es nun aber nicht mehr ist, sei jedenfalls faktisch Schaden entstanden. Damals hätte er für die weitere Nutzbarkeit wenig oder in manchen Fällen kein Geld aufwenden müssen, nun müsse er viel Geld aufwenden.
2. LG Dortmund: Was kaputt ist ...
Das LG Dortmund entschied einen Fall, bei dem im Zuge der umfangreicheren Reparatur des neuen Schadens der Stoßfänger erneuert wurde. Die dafür entstandenen Reparaturkosten hat das Gericht von den Gesamtreparaturkosten vollständig abgezogen.
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