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  • 17.07.2024 · Nachricht · Kaskoversicherung

    Gebrauchte Ersatzteile beim Kaskoschaden

    | Gelingt es dem Versicherungsnehmer, die vom Gutachter des Versicherers mit Neuteilen kalkulierten und über dem WBW liegenden Reparaturkosten durch Verwendung von Gebrauchtteilen unter den WBW zu drücken, geht das in Ordnung. Die Verwendung gebrauchter Teile führt entgegen der Auffassung des Versicherers nicht dazu, dass die Reparatur als nicht fachgerecht angesehen werden müsste. Bei einem WBW von unstreitig 7.900 EUR und Reparaturkosten knapp darunter, muss der Kaskoversicherer die Reparaturkosten in voller Höhe abzgl. SB erstatten. |