17.01.2023 · Nachricht · Leasing/Kaufrecht
Feststellungsklage oder Leistungsklage bei Rücktritt
| Eine Feststellungsklage des (aus abgetretenem Recht des Käufers/Leasinggebers vorgehenden) Leasingnehmers (LN) gegen den Verkäufer mit dem Ziel der Feststellung, dass sich der Kaufvertrag aufgrund des vom LN erklärten Rücktritts in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt habe, ist unzulässig. Denn es fehlt an dem gemäß § 256 Abs. 1 ZPO erforderlichen Feststellungsinteresse. |
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