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    AG Köln verweigert OLG Köln die Gefolgschaft bei „Fracke“

    | Verschiedene Abteilungen des AG Köln halten trotz des Schwenks des OLG zum Mix aus Fraunhofer und Schwacke („Fracke“) an der Anwendung des Schwacke-Mietpreisspiegels fest. Das tun sie ausdrücklich, weil sie die OLG-Rechtsprechung für falsch halten und nicht etwa, weil sie die geänderte Rechtsprechung noch nicht kennen. |

     

    Uns liegen Urteile von vier Abteilungen des AG vor, die an dieser Stelle sehr ähnlich begründet sind. Das basiert offenbar auf einem unter den Amtsrichtern hergestellten Einvernehmen (AG Köln, Urteil vom 28.8.2013, Az. 261 C 34/13; Abruf-Nr. 133041; AG Köln, Urteil vom 4.9.2013, Az. 265 C 240/12; Abruf-Nr. 133042, Urteil vom 10.9.2013, Az. 267 C 93/13; Abruf-Nr. 133043 und AG Köln, Urteil vom 10.9.2013, Az. 274 C 87/13; Abruf-Nr. 133044). Im Urteil aus der Abteilung 265 findet sich auch der Hinweis, dass die Berufungskammer des LG Köln (Urteil vom 13.8.2013, Az. 11 S 364/12; Abruf-Nr. 133024) die neue OLG Rechtsprechung ebenfalls ausdrücklich ablehnt und weiterhin auf der Basis des Schwacke Mietpreisspiegels urteilt.

     

    Vom im Bezirk des OLG Köln liegenden AG Bonn liegt ein Urteil vor, das in Kenntnis des aktuellen OLG-Urteils ebenfalls den Schwacke-Mietpreisspiegel anwendet. Allerdings ist das offenbar keine Opposition, sondern das AG Bonn will wohl nur in Verfahren, die vor diesem Schwenk begonnen wurden, Überraschungen vermeiden. Denn der Richter behält sich ausdrücklich vor, in Zukunft doch der OLG-Rechtsprechung zu folgen (AG Bonn, Urteil vom 14.8.2013, Az. 113 C 246/12; Abruf-Nr. 133023). Das ist fair, aber weniger mutig.

    Quelle: ID 42343752