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  • · Nachricht · Mietwagen

    Beim Durchschnittspreis gibt es immer einen niedrigeren

    | Mietet der Geschädigte ein Ersatzfahrzeug zu einem Preis, der im Bereich des Durchschnitts der Preise in der Region liegt, spielt es keine Rolle, wenn der Versicherer im Nachhinein die Möglichkeit der Anmietung zu einem niedrigeren Preis nachweist. |

     

    Hierauf wies das LG Berlin Hin (28.8.19, 42 S 47/19, Abruf-Nr. 211157). Es liegt in der Natur eines Durchschnitts, dass er sich aus höheren und niedrigeren Preisen ermittelt. Der Geschädigte hat nicht die Pflicht, immer den billigsten Anbieter zu finden. Er muss sich lediglich in einem vernünftigen Rahmen bewegen. Das tut er mit dem Durchschnitt immer.

    Quelle: ID 46148403