16.02.2022 · Nachricht · Mietwagenkosten
Hinweis auf Anmietmöglichkeit nur bei Vergleichbarkeit
| Der Geschädigte muss sich allenfalls dann auf eine vom Versicherer vorgeschlagene anderweitige Anmietmöglichkeit verweisen lassen, wenn hinsichtlich der Konditionen eine Vergleichbarkeit besteht. Daran fehlt es bereits, wenn der Geschädigte mit seinem Autovermieter eine niedrige Selbstbeteiligung (SB) vereinbart hat, während die Alternativangebote eine höhere SB ausweisen, entschied eine Berufungskammer des LG Köln. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat