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  • 16.02.2022 · Nachricht · Mietwagenkosten

    Hinweis auf Anmietmöglichkeit nur bei Vergleichbarkeit

    | Der Geschädigte muss sich allenfalls dann auf eine vom Versicherer vorgeschlagene anderweitige Anmietmöglichkeit verweisen lassen, wenn hinsichtlich der Konditionen eine Vergleichbarkeit besteht. Daran fehlt es bereits, wenn der Geschädigte mit seinem Autovermieter eine niedrige Selbstbeteiligung (SB) vereinbart hat, während die Alternativangebote eine höhere SB ausweisen, entschied eine Berufungskammer des LG Köln. |