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  • 17.10.2023 · Nachricht · Prozesskosten

    Verzögerungsfragen, Regulierungsfrist und § 93 ZPO

    | Fragt der Versicherer mehr als zwei Monate nach Eingang aller Unterlagen nach „aussagekräftigen Fotos“ vom Schaden, obwohl ein detailliert bebildertes Schadengutachten vorliegt und er nicht mitteilt, welches der Bilder nach seiner Meinung nicht ausreicht, setzt das die vier- bis sechswöchige Regulierungsfrist nicht neu in Gang. Dasselbe gilt für einen zu diesem Zeitpunkt erstmals angeforderten Reparaturablaufplan. |