17.10.2023 · Nachricht · Prozesskosten
Verzögerungsfragen, Regulierungsfrist und § 93 ZPO
| Fragt der Versicherer mehr als zwei Monate nach Eingang aller Unterlagen nach „aussagekräftigen Fotos“ vom Schaden, obwohl ein detailliert bebildertes Schadengutachten vorliegt und er nicht mitteilt, welches der Bilder nach seiner Meinung nicht ausreicht, setzt das die vier- bis sechswöchige Regulierungsfrist nicht neu in Gang. Dasselbe gilt für einen zu diesem Zeitpunkt erstmals angeforderten Reparaturablaufplan. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig