17.03.2025 · Nachricht · Prozesskosten
Vorteilsausgleichsabtretung erst im Prozess und § 93 ZPO
| Es müssten nun bald die letzten Verfahren sein, bei denen nach der Umstellung der Klageanträge auf die Linie des BGH vom 16.1.24, also auf die Zug um Zug gegen Vorteilsausgleichsabtretung gerichtete Verurteilung, die Frage des sofortigen Anerkenntnisses durch den Versicherer mit der Kostenfolge des § 93 ZPO zu entscheiden ist. Eine interessante Facette fügt das LG Duisburg hinzu: |
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