· Fachbeitrag · Reparaturkosten
Update: Entscheidungen zum an die neue BGH-Linie angepassten Klageantrag und § 93 ZPO
| Mit den Entscheidungen zur Frage, ob ein Anerkenntnis des Versicherers nach Umstellung des Klageantrags auf Zahlung an die Werkstatt Zug um Zug gegen Abtretung der Rückforderungsansprüche ein „sofortiges Anerkenntnis“ im Sinne des § 93 ZPO darstellt, geht es munter und ganz und gar nicht einheitlich weiter. |
1. § 93 ZPO bejahend
Folgende Gerichte bejahen die Anwendung von § 93 ZPO:
- LG Darmstadt 4.4.24, 6 S 1/24, Abruf-Nr. 241181. Schwach begründet,
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