13.09.2021 · Nachricht · Prozessrecht
Beklagter wird während des Rechtsstreits volljährig
| Als Prozessvoraussetzung (§ 282 Abs. 3 ZPO) muss die Prozessfähigkeit einer Prozesspartei spätestens im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung gegeben sein. Erwirbt eine Partei während des Rechtsstreits ihre Prozessfähigkeit, führt sie nunmehr selbst den Prozess weiter (AG Tettnang, 23.7.21, Yu 3 C 258/21, Abruf-Nr. 224003 ). |
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