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  • 17.06.2022 · Nachricht · Prozessrecht

    BGH: Vertretung des VN durch VR vor Gericht unzulässig

    | Ein Haftpflichtversicherer ist im gegen seinen Versicherungsnehmer geführten Prozess nicht gemäß § 79 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 ZPO vertretungsbefugt. § 79 Abs. 2 ZPO ist eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 3a UWG. |