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  • 17.02.2023 · Nachricht · Prozessrecht

    Das Recht des Anwaltes auf überspitzte Schriftsätze

    | Es beginnt mit einer Klage auf Erstattung von Desinfektionskosten (Reparaturzeitraum Februar 2021) in Höhe von 29,75 EUR und langen Darlegungen des beklagten Versicherers, warum die nicht erstattungsfähig seien. Die beinhalteten auch die Auffassung, schon aus medizinischen Gründen sei die Desinfektion überflüssig. Daraufhin kontert der Anwalt auf Klägerseite: „Die Beklagte ist danach offensichtlich trotz der steigenden Inzidenzzahlen der Auffassung, dass es nicht so wichtig sei, eine entsprechende Desinfektion des Fahrzeugs durchzuführen. Sehenden Auges ist die Beklagte hier dabei zu versuchen, die Inzidenzwerte ebenfalls als Haftpflichtversicherer in die Höhe zu treiben.“ |