16.05.2022 · Nachricht · Unfallschadensregulierung
Prozessuales zur fiktiven Abrechnung
| Das AG Bremen hat sich nicht in eine Beweisaufnahme hinsichtlich der Notwendigkeit einzelner Reparaturschritte und der dadurch fiktiv entstehenden Kosten treiben lassen. Es bezieht sich auf die Rechtsprechung seines Berufungsgerichts, wonach das Schadengutachten die Ortsüblichkeit von UPE-Aufschlägen und Verbringungskosten indiziert und der Versicherer daher im Rechtsstreit substanziiert darlegen muss, warum das unzutreffend sei. Das AG Bremen überträgt das auch auf weitere Schadenpositionen und ordnet das pauschale Bestreiten als irrelevant ein (AG Bremen, 3.5.22, 6 C 509/18, Abruf-Nr. 229078 , eingesandt von RA Uwe Hasselberg, Delmenhorst; LG Bremen 10.10.14, 3 S 370/13). |
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