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  • 12.12.2022 · Nachricht · Regress

    Auskunftsklage des Versicherers wegen Verbringung

    | Der Versicherer muss auf der Grundlage des subjektbezogenen Schadenbegriffs die Verbringungskosten in voller Höhe erstatten. Aus der Zug-um-Zug-Abtretung der behaupteten Rückforderungsansprüche des Geschädigten erhebt er eine Auskunftsklage gegen die Werkstatt, wohin das Fahrzeug zur Lackierung gebracht wurde, wer transportiert habe und, falls es der Lackierer war, was dafür im Innenverhältnis berechnet wurde. Damit will er die Grundlagen für eine Rückforderung in Erfahrung bringen. Das AG Mönchengladbach hat den Anspruch zurückgewiesen. |