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  • 17.07.2024 · Nachricht · Reparaturkosten

    Abgetreten, rückabgetreten: Wo bleibt das Werkstattrisiko?

    | Routinemäßig lässt sich die Werkstatt eine Abtretung im Hinblick auf die Erstattung der Reparaturkosten unterzeichnen. Die wird oft auch an den Versicherer übermittelt. Der Kunde entschließt sich, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Damit das alles glatt läuft, tritt die Werkstatt die Schadenersatzforderung wieder an den Geschädigten ab. Diese Situation nutzen manche Versicherer für die These, das „Werkstattrisiko“ sei durch die Abtretung verloren gegangen und lebe durch die Rückabtretung nicht wieder auf. |