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  • 23.02.2024 · Nachricht · Reparaturkosten

    Keine Aufrechnungslage bei Antrag „Zahlung an Werkstatt“

    | Dass bei noch nicht (vollständig) bezahlter Reparaturrechnung der subjektbezogene Schadenbegriff nur nutzbar gemacht werden kann, wenn Zahlung an die Werkstatt verlangt wird, war bereits Gegenstand unserer Berichterstattung. Dass die Werkstatt dann nur Zahlstelle ist und nicht etwa eine gewillkürte Prozessstandschaft die Grundlage der Klage ist, führt dazu, dass der Versicherer nicht mit seinem behaupteten Rückforderungsanspruch aufrechnen kann. Auch entsteht keine dolo agit-Situation. |