· Fachbeitrag · Reparaturkosten
Strategiewechsel: kein Prüfbericht, stattdessen Regress?
| Eine als sehr konsequent in der Durchsetzung der Schadenersatzansprüche bekannte Kanzlei berichtet uns, dass von einem Versicherer abweichend von der bisherigen Praxis in einer Anzahl von Fällen gar kein Prüf-bericht mehr kommt. |
1. VR verlangt Abtretung möglicher Ansprüche aus Reparaturrechnung
Stattdessen lautet die Reaktion auf das Bezifferungsschreiben: „Gerne sind wir bereit, die vollständigen Reparaturkosten zu erstatten, sofern ihre Mandantin die möglichen Ansprüche aus der Reparaturrechnung Zug um Zug an uns abtritt. Sobald uns die beigefügte Abtretung rechtsverbindlich unterzeichnet vorliegt, werden wir die Überweisung an die Werkstatt veranlassen.“
Der erste Gedanke hinter diesem Schritt ist nachvollziehbar: Die auf der Grundlage „Werkstattrisiko“ verlorenen Prozesse werden wohl langsam zu teuer. Der zweite Gedanke bleibt abzuwarten: Wird es nun auch durch diesen Versicherer Regressprozesse gegen die Werkstatt aus abgetretenem Recht geben oder soll lediglich die „Dies und das war nicht nötig“-Position zur Gesichtswahrung aufrechterhalten bleiben? Da der Versicherer auch als Hardliner bekannt ist, spricht einiges dafür, dass die Rückforderungspro-zesse zunehmen werden. Zumal es auch die Information gibt, dass eine üblicherweise aufseiten der Versicherungswirtschaft tätige Großkanzlei dafür Personal rekrutiert.
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