· Nachricht · Reparaturkosten
Verweis auf Schadengutachten reicht für „prüffähige Rechnung“
| Wenn die Lackierkosten im Schadengutachten, das dem Versicherer bereits vorliegt, aufgeschlüsselt sind und der Geschädigte auf der Grundlage des Gutachtens reparieren lässt, kann der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer die Erstattung für die Lackierkosten nicht (teilweise) zurückhalten, weil die Rechnung hinsichtlich der Lackierkosten lediglich auf das Gutachten verweist, entschied das AG Sonthofen. |
Der Versicherer hatte der Werkstatt vorgehalten, die Rechnung sei hinsichtlich der Lackierkosten nicht prüffähig, weil nicht detailliert genug. Das Gericht verweist darauf, dass die Details aus dem Schadengutachten ausreichend hervorgehen. Das genüge (AG Sonthofen 23.11.16, 1 C 160/16, Abruf-Nr. 190450, eingesandt von Rechtsanwalt Wolfgang Schickewitz, Kempten).