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  • 10.03.2025 · Nachricht · Restwert

    OLG München: Finanzierte Fahrzeuge gehören anders als Leasingfahrzeuge nicht in die Restwertbörsen

    | Zur Frage, ob der Restwert von finanzierten Fahrzeugen auf dem Sondermarkt im Internet ermittelt werden muss, liegt nun eine obergerichtliche Entscheidung vor. Das OLG München entschied: Werde der Kauf des Fahrzeugs durch ein Darlehen finanziert, werde das Fahrzeug im alleinigen wirtschaftlichen Interesse des Darlehensnehmers angeschafft. Der Darlehensgeber erhalte kein Geld für die Gebrauchsüberlassung des Fahrzeugs. Er erhalte vielmehr Zinsen dafür, dass er das für die Anschaffung benötigte Geld zur Verfügung stellt. |