16.11.2023 · Nachricht · Restwert
Restwert und der Fluch der guten Tat
| Der Geschädigte erzielt einen etwas höheren Betrag (9.000 EUR) beim Verkauf seines Unfallwagens, als der Gutachter auf der Grundlage dreier lokaler und im Schadengutachten aufgeführter Offerten als Restwert ermittelte (8.880 Euro). Und er gibt das ehrlich bei der Totalschadenabrechnung an. Somit habe der Geschädigte gewusst, dass das Gutachten nicht verlässlich sei und er nicht darauf vertrauen könne. Er habe ihn daher für eine korrekte Restwertermittlung einschalten müssen, meinte der Versicherer. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig