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  • · Nachricht · Restwert

    Restwertangebote aus dem Ausland sind oft unzumutbar

    | Mittlerweile legen Haftpflichtversicherer auch schon Restwertangebote aus dem Ausland vor, inbesondere aus Osteuropa. Diese muss der Geschädigte aber nicht in jedem Fall annehmen. Oft ist es ihm nämlich unzumutbar, hierauf einzugehen. Das zeigt ein Fall vor dem AG Lübeck. |

     

    Dort hatte der gegnerische Haftpflichtversicherer zeitgerecht vor dem Verkauf des Unfallfahrzeugs ein Restwert-Überangebot aus Litauen präsentiert. Im vorliegenden Fall musste der Geschädigte dieses Angebot nicht annehmen, befand das AG Lübeck (11.8.20, 22 C 1464/20, Abruf-Nr. 217336). In seinem Hinweisbeschluss machte das AG deutlich, dass der Geschädigte nicht verpflichtet ist, ein Restwertangebot eines ihm unbekannten Anbieters in Litauen anzunehmen, wenn dieses ‒ wie vorliegend ‒ den regional erzielbaren Restwert um ein Vielfaches übersteigt, wenn die Realisierung dieses Wertes nicht nachvollziehbar ist und illegale Verhaltensweisen nicht auszuschließen sind. Dann ist es dem Geschädigten nicht zumutbar, mit solchen Personen geschäftliche Verbindungen einzugehen.

     

    PRAXISTIPP | Der Lübecker Beschluss ist zwar keine Generalabsage an Angebote aus dem Ausland, denn das Gericht hat ja die Merkwürdigkeiten im konkreten Fall herausgearbeitet. Dennoch ist der Beschluss des AG Lübeck ein sehr deutlicher Fingerzeig.

     

    Quelle: ID 46872024