· Nachricht · Schadenersatz
Fußgängerampel: Bei Grün darf man nicht einfach losgehen
| Gibt es Stau auf einer Kreuzung und schaltet eine Fußgängerampel auf Grün, müssen Fußgänger vor dem Losgehen sicherstellen, dass die Autos warten werden. |
Das folgt aus einer Entscheidung des LG Lübeck. Im dortigen Fall stand eine Frau an einer Ampel und wartete darauf, die Straße überqueren zu können. Viele Autos waren unterwegs und auf der Straße kam es zu einem Stau. Ein Lastwagen schaffte es nicht mehr über die Kreuzung. Er wartete vor dem Fußgängerüberweg. Als sich der Stau auflöste, spran die Ampel für Fußgänger auf grün. Die Frau ging los, um die Straße zu überqueren, während der Lastwagen anfuhr. Der Lastwagen überrollte die Fußgängerin und verletzte die Frau schwer.
Vor dem LG Lübeck verlangte die Frau Entschädigung. Die Versicherung des Lastwagens wendet ein, die Frau habe nicht über die Straße gehen dürfen. Sie habe den Lastwagen als sogenannten „Kreuzungsräumer“ durchfahren lassen müssen. Muss die Versicherung zahlen? Das Gericht hat entschieden: Ja, die Versicherung muss zahlen. Zwar habe die Frau gehen dürfen, denn der Lastwagen habe auch als Kreuzungsräumer keine Vorfahrt gehabt. Die Frau hätte sich aber vergewissern müssen, dass der Lastwagen vor dem Fußgängerüberweg stehen bleibt, als sich der Stau auflöste. Trotz grüner Fußgängerampel hätte sie nicht sofort losgehen dürfen. In diesem Fall liege aber ein so schweres Verschulden des Lastwagenfahrers vor, dass dieser allein hafte. Im Ergebnis muss die Versicherung 100 % des Schadens tragen.
Quelle | LG Lübeck, Pressemitteilung zum Urteil vom 29.9.23, 3 O 336/22