11.09.2024 · Nachricht · Schmerzensgeld
Schmerzensgeld und Motorradschutzkleidung
| Motorradfahren im Stadtgebiet einer Großstadt mit Jogginghose, Sweatshirt und Sneakers und ohne Handschuhe, aber mit Helm: Ist dann das Schmerzensgeld wegen Mitverschuldens zu kürzen? Kommt es darauf an, ob die konkrete Verletzung durch Schutzkleidung vermieden oder wenigstens abgemildert worden wäre? Zu beidem sagt das LG Hamburg Nein: |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig