18.09.2023 · Nachricht · Teilkasko
Vorschaden im Kaufvertrag, aber gegenüber VR verneint
| Im Zuge der Meldung eines Diebstahlschadens hat der Versicherungsnehmer den ihm beim Kauf vom Verkäufer offenbarten reparierten schweren Unfallschaden gegenüber dem Teilkaskoversicherer verneint. Weil ein reparierter Unfallschaden Einfluss auf den Wert eines Fahrzeugs hat, liegt darin nach Auffassung des OLG Bremen eine arglistige Täuschung, die den Versicherer nach seinem Bedingungswerk, das inhaltlich insoweit mit § 28 VVG korrespondiert, leistungsfrei stellt. |
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