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  • 18.09.2024 · Nachricht · Teilkasko

    Zulässigkeit der Feststellungsklage bei Fahrzeugdiebstahl

    | Eine Feststellungsklage ist gem. § 256 Abs. 1 ZPO zulässig, wenn der Versicherer bei einem Fahrzeugdiebstahl seine Eintrittsverpflichtung leugnet. Das Feststellungsinteresse ergibt sich, weil der Grundsatz des Vorrangs der Leistungsklage nicht gilt. Denn wenn in den Vertragsbedingungen (AKB) ein Sachverständigenausschussverfahren vorgesehen ist, ist der klagende Versicherungsnehmer (VN) in diesem Stadium nicht verpflichtet, die Höhe des geltend gemachten Schadenbetrags näher zu bestimmen. |