· Fachbeitrag · Unfallhaftpflichtprozess
Zahlung zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit: Was ist die richtige Reaktion?
| Wie dieser gerade in Unfallsachen alltägliche Fall befriedigend zu lösen ist, war bis zur ZPO-Reform 2001 umstritten. Der Reformgesetzgeber hat § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO eingeführt. Damit hat er sich für die Lösung Klagerücknahme mit Kostenentscheidung analog § 91a ZPO entschieden. Ist dadurch anderen Lösungen der Boden entzogen? Nein, sagt das OLG Frankfurt a. M. |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
Das OLG Frankfurt a. M. malt drei Lösungen an die Wand (13.1.19, 22 W 43/18, Abruf-Nr. 208274):
- die in § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO vorgesehene,
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