14.02.2020 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Anscheinsbeweis gegen den Türöffner (§ 14 StVO)
| Schief lag das LG Lüneburg nicht nur bei der Quote, sondern auch beim (aus seiner Sicht zu beachtenden) Quotenvorrecht. Wie die Haftung in dem Ein- bzw. Aussteigefall (§ 14 StVO) wirklich zu verteilen ist, legt das OLG Celle ausführlich und lesenswert dar. |
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