16.06.2017 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Anwaltliche Regulierungshilfe auch für ein Autohaus
| Nach einem Unfallschaden an einem Vorführwagen hatte der Kfz-Betrieb seinen Anwalt mit der Regulierung des Schadens in der Größenordnung von 16.000 EUR beauftragt. Das sei nicht nötig gewesen, meinte der gegnerische Haftpflicht-VR und lehnte eine Erstattung der Anwaltskosten ab. Durch das AG Bielefeld musste er sich eines Besseren belehren lassen (3.5.17, 411 C 37/17, Abruf-Nr. 193818 193818 ). |
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