17.10.2018 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
BAB-Kettenauffahrunfall – Haftung des Letzten für Heck- und Frontschaden des Vordermanns
| Schwierige Zurechnungs-, Abwägungs- und Berechnungsfragen können sich stellen, wenn am Fahrzeug des Vorletzten in einer Kette nicht nur ein Heckschaden, sondern auch ein Frontschaden vorhanden ist. Das LG Saarbrücken bietet eine differenzierende Lösung an (7.9.18, 13 S 43/17, Abruf-Nr. 204869 ). |
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