· Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
BGH zum Mitverschulden eines Radfahrers bei Sturz über eine Wegabsperrung
| Unter dem Blickwinkel eines unfallursächlichen Mitverschuldens hat der für das Amtshaftungsrecht zuständige III. ZS des BGH mehrere Fragen erörtert, die über den konkreten Fall hinaus von allgemeinem Interesse bei Fahrradunfällen sind (23.4.20, III ZR 251/17, Abruf-Nr. 215965 ). |
Sachverhalt und Relevanz für die Praxis
Aus Gründen, die im Detail strittig sind, war der Geschädigte mit seinem Mountainbike in eine aus Stacheldrähten bestehende Absperrung eines Feldwegs hineingefahren und kopfüber gestürzt. Dabei zog er sich eine komplette Querschnittslähmung zu. Wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht nimmt er die Gemeinde und zwei Jagdpächter auf Schadenersatz in Anspruch (Az. III ZR 251/17). Parallel macht sein Dienstherr (Bundeswehr) Ersatzansprüche aus übergegangenem Recht geltend (Az. III ZR 250/17).
Das LG Lübeck hat die Klagen abgewiesen, während das OLG Schleswig ihnen unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens des Geschädigten von 75 Prozent stattgegeben hat (DAR 18, 150). Der BGH hat die OLG-Urteile aufgehoben und die Sachen zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
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