· Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Der Unfall mit dem Wohnmobil: Besonderheiten in der Schadenregulierung
| Aktuell ist wieder Saison für die Regulierung von Unfallschäden an Wohnfahrzeugen. Dieser Beitrag beschränkt sich auf Haftpflicht-Fragen und auf Schäden, die nach deutschem Recht zu regulieren sind. Letzteres trifft ja auch dann zu, wenn ‒ was an Urlaubs-Hotspots nicht gänzlich unwahrscheinlich ist ‒ zwei Deutsche im Ausland miteinander kollidieren. |
1. Abschlepp- und Standkosten
Bei den Abschleppkosten ist zu beachten, dass es Wohnmobile der unterschiedlichsten Größen und Gewichtsklassen gibt. Die Mehrzahl dürfte sich in der Gruppe bis 3,5 T zGG finden, aber 5- oder 7,5 Tonner gibt es auch. Und vereinzelt gibt es Wohnmobile im Reisebusformat. Hinzu kommt, dass auch ein Abschleppfahrzeug mit Ladung eine Gesamthöhe von 4 Metern ohne Sondergenehmigung nicht überschreiten darf. Also muss ein passendes Abschleppfahrzeug ausgewählt werden, das dann im Hinblick auf die Abschleppkosten die Normalkosten überschreiten wird. Die üblichen Kosten für das Bergen und Abschleppen von Fahrzeugen jenseits der 3,5 T zGG findet man in der Preis- und Strukturbefragung (PuS) 2022 des VBA e. V. ab Seite 13.
In derselben PuS finden sich Hinweise zu den üblichen Verwahrungskosten (Standkosten) differenziert nach der Fahrzeuggröße.
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