17.06.2019 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Ein Unfall – zwei Geschädigte – zwei Angelegenheiten
| Klassiker ist der Fall mit Eheleuten. Der Mann hat den Sach-, die Frau den Körperschaden. Bei dieser Konstellation hat sich das AG Hannover im Anschluss an die vorherrschende Rechtsprechung richtigerweise für eine gebührenrechtliche Trennung entschieden (24.5.19, 414 C 5023/19, Abruf-Nr. 209229 ). |
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