· Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Gehörsverletzung nach Hörschaden
| Ein Unglück kommt selten allein: Erst erlitt der Kläger infolge des Unfalls einen Hörschaden, dann wurde ihm auch noch das rechtliche Gehör abgeschnitten. Der BGH hat die Entscheidung des OLG Köln aufgehoben und die Sache zurückverwiesen ( 16.2.16, VI ZR 428/15, Abruf-Nr. 184613 ). |
Typische Ausgangslage: Der KH-Versicherer zahlt ein (zu) niedriges Schmerzensgeld. Der Verletzte verlangt Aufstockung. Das LG weist die Klage ohne Sachaufklärung ab. Die Berufung wird vom OLG nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.
Dass eine Nichtzulassungsbeschwerde durchaus erfolgreich sein kann, zeigt einmal mehr der vorliegende Beschluss des VI. ZS. Schonungslos werden die Verstöße des OLG gegen Art. 103 GG aufgedeckt. Den Inhalt der vom Kläger vorgelegten Atteste und Berichte habe das OLG unberücksichtigt gelassen und die Substanziierungsanforderungen in unvertretbarer Weise überspannt. Außerdem habe es unzulässig Beweise vorweg gewürdigt.
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