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  • 16.03.2018 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

    Kasko-Rückstufungsschaden: Ersatz im Quotenfall

    | Dass der Schädiger auch auf Ersatz des Kasko-Rückstufungsschadens haftet, wenn er nur anteilig für den Schaden des Geschädigten aufzukommen hat, ist allgemein anerkannt. Was aber, wenn der Geschädigte erst nach der Regulierung des Haftungsanteils des Schädigers an seinen Kasko-VR herantritt, um nicht auf einem Teil seines Schadens sitzen zu bleiben? Dann soll nach Ansicht des LG Heilbronn kein Anspruch bestehen. Der BGH hat das Urteil aufgehoben und die Sache zurückverwiesen. |