15.10.2020 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Kein Mitverschulden beim Radfahren ohne Helm im Alltagsverkehr
| Nach wie vor existiert kein allgemeines Verkehrsbewusstsein, wonach Radfahren von Erwachsenen im Alltagsverkehr so gefahrenträchtig ist, dass das Tragen eines Schutzhelms zum eigenen Schutz erforderlich ist. Mit dieser Kernaussage lehnt das OLG Nürnberg in Übereinstimmung mit der Vorinstanz die Annahme eines Mitverschuldens ab. |
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