17.03.2016 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Knackpunkt Prognose bei der Ermittlung des Erwerbsschadens
| „Die Revision rügt zu Recht, dass das Berufungsgericht bei der von ihm vorgenommenen Schadensschätzung Rechtsgrundsätze der Schadensbemessung verkannt und weder den Vortrag des Beklagten noch die Feststellungen des LG zu den beruflichen Aussichten des Geschädigten in der gebotenen Weise berücksichtigt hat“ – so beginnt die Kritik des BGH an der Bemessung eines Erwerbsschadens durch das OLG Celle. |
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