· Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Mietwagen-Vermittlungsangebot des Versicherers darf nicht ignoriert werden
| Bietet der Sachbearbeiter des gegnerischen Haftpflichtversicherers dem Geschädigten am Telefon einen Mietwagen zu einem günstigen Tagespreis an, riskiert der Geschädigte eine Kürzung seines Ersatzanspruchs, wenn er anschließend bei einem Vermieter seiner Wahl zu teureren Konditionen mietet. Das ist die Quintessenz aus einem Urteil des BGH. |
Entscheidungsgründe
In Übereinstimmung mit der Vorinstanz sieht der BGH einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht nach § 254 Abs. 2 S. 1 BGB. Das hat zur Folge:
- Erstattungsfähig sind nur diejenigen Kosten, die bei Wahrnehmung des Vermittlungsangebots angefallen wären.
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