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  • · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

    Mietwagenkostenersatz: Wenn „Fracke“, dann richtig

    • 1. Bei einer Schätzung des Normaltarifs anhand der Schwacke-Liste und der Fraunhofer-Liste („Fracke“) ist zunächst beiden Erhebungswerken jeweils der arithmetische Mittelwert zu entnehmen, bei der Schwacke-Liste also nicht der Modus-Wert. Dem arithmetischen Mittelwert aus den Beträgen beider Listen sind sodann erstattungsfähige Zusatzleistungen zuzuschlagen. Die Werte sind der jeweiligen Nebenkostentabelle der Schwacke-Liste zu entnehmen.
    • 2. Wegen ersparter Aufwendungen ist ein Abzug von 10 Prozent in der Regel ausreichend, aber auch geboten (Aufgabe der bisherigen Spruchpraxis der Verkehrssenate des KG). Bezugspunkt des prozentualen Abzugs ist nicht die Grundmiete, sondern der Gesamtmietpreis.

    (KG 8.5.14, 22 U 119/13, Abruf-Nr. 142156)

     

    Praxishinweis

    Die Aussichten, dass sich in der Rspr. zu den Mietwagenkosten in nächster Zeit etwas zum Besseren wenden könnte, sind nicht gut. Bis der BGH dem „Wildwuchs“ (Scholten, DAR 14, 74) ein Ende setzt, dürften noch Jahre vergehen. Dabei ist eine Revision schon jetzt - zehn Jahre nach der „Wende“ - dringend geboten. Das KG ist lediglich um Schadenbegrenzung bemüht, indem es denjenigen Richtern, die mit der methodisch wie praktisch höchst fragwürdigen Mischlösung operieren wollen, eine Berechnungsanleitung an die Hand gibt. Instruktiv ist das Urteil auch in puncto Nebenkosten. Sie sind in einem zweiten Schritt, soweit erstattungsfähig, zu 100 Prozent zu berücksichtigen, dürfen also nicht kleingemittelt werden.

     

    Entgegen der I. Instanz hält der Senat die Kosten für Winterreifen für ersatzfähig, auch die (in der Nebenkostentabelle nicht ausgewiesenen) Kosten für die vereinbarte vollständige Haftungsbefreiung ohne SB. Bemerkenswert ist das Urteil auch mit Blick auf die Höhe der Eigenersparnis. Mit dem Anachronismus eines 15-prozentigen Abzugs sollte es jetzt endgültig vorbei sein - auch in Berlin. Dass selbst die vom BGH akzeptierten 10 Prozent unter den heutigen Umständen deutlich zu viel sind, pfeifen die Spatzen von den Dächern.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Ausführlich zum Eigenersparnisabzug Eggert VA 10, 114.
    Quelle: Ausgabe 11 / 2014 | Seite 184 | ID 42935142