· Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Rechts vor links oder Grundstücksausfahrt?
| Oft sind es unauffällige Kleinigkeiten, die über die Vorfahrtfrage entscheiden. Das zeigt einmal mehr die Entscheidung des AG Kiel. |
Halten sich beide Fahrer für vorfahrtberechtigt, muss das Gericht einen für wartepflichtig erklären. Das kann schwer sein. Das AG Kiel musste nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme feststellen: „Zur Überzeugung des Gerichts ist für den Einmündungsbereich nicht ausreichend klar erkennbar, ob die Verhaltensanforderungen des § 10 S. 1 StVO gelten oder vielmehr die des § 8 Abs. 1 S. 1 StVO, wonach an Kreuzungen und Einmündungen Vorfahrt hat, wer von rechts kommt.“ (10.3.16, 115 C 194/15, Abruf-Nr. 185845).
Mit diesem richterlichen non liquet, bedauerlich genug, hatte es nicht sein Bewenden. Denn das Gericht fährt fort: „Es ist demnach entscheidend darauf abzustellen, ob das Einfahren in eine andere Straße bei objektiver Betrachtung als Verlassen eines Bereichs im Sinne von § 10 StVO erscheint, was nach dem Gesamtbild der äußerlich erkennbaren Merkmale zu bestimmen ist“.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig