· Nachricht · Unfallschadensregulierung
Schwerverletzt im Straßenverkehr - die nach der Rechtslage richtige Beweisführung
| Die Deutsche Interessengemeinschaft für Verkehrsunfallopfer DIVO e.V. macht auf die für die Opfer schwerer Verkehrsunfälle nachteilige Praxis aufmerksam, dass Versicherungen Gutachter zur Feststellung der Verletzungen und Folgen benennen und dem Verletzten vorgeben, sich dort zur Begutachtung vorzustellen. |
„Wir bezweifeln, dass die Geschädigten durch dieses Vorgehen der Versicherungen faire und unabhängige Gutachten bekommen. Häufig ergibt sich eine für den Betroffenen nachteilige Einschätzung seiner Verletzungen und der Folgen. Diese Art der Schadenregulierung führt außerdem sehr oft zu Auseinandersetzungen mit enorm langen Wartezeiten, bis die Anspruchsteller zu ihrem Recht kommen“, kritisiert Hans Buschbell, Vorsitzender der DIVO, diese Praxis der Versicherungen bei sogenannten Personengroßschäden.
DIVO empfiehlt bei Personengroßschäden einen Anwalt als Interessenvertreter für die Beweisführung
Jährlich verunglücken auf deutschen Straßen mehr als 64.000 Menschen schwer, etwa 400 von ihnen erleiden dadurch dauerhafte Beeinträchtigungen. Neben dem oft langwierigen Genesungsprozess und dem Zurechtkommen mit der neuen Lebenssituation führen die meisten von ihnen zudem jahrelange Auseinandersetzungen mit den Versicherungen. Die DIVO empfiehlt als richtige Vorgehensweise, dass der Geschädigte oder sein Interessenvertreter den Sachverständigen bestimmt und den Zeitpunkt für die Erstellung des Gutachtens abstimmt, um lange Wartezeiten abzukürzen. „Im Vordergrund sollte immer ein fairer Prozess für den Geschädigten stehen, damit er die Gewissheit hat, dass seine Verletzungen objektiv beurteilt werden und er eine angemessene Entschädigung bekommt. Dadurch lassen sich dann auch lange, gegebenenfalls auch gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden,“ erläutert Hans Buschbell von der DIVO e.V. die Vorteile einer selbstbestimmten Sachverständigenwahl und Beweisführung.
Weiterführender Hinweis
- Die Deutsche Interessengemeinschaft für Straßenverkehrsunfallopfer (DIVO) setzt sich bundesweit für die Interessen und eine nachhaltige Hilfe für Opfer, Angehörige und anderweitig betroffene Personen bei der Bewältigung von Folgen schwerer Straßenverkehrsunfälle ein. Kontakt: www.divo.de