17.06.2019 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Übergang von fiktiv auf konkret auch nach Urteil im Vorprozess
| Es entspricht gefestigter BGH-Rechtsprechung, dass der Geschädigte, der seinen Fahrzeugschaden zunächst (fiktiv) auf Gutachtenbasis abgerechnet hat, nach erfolgter Reparatur zur konkreten Abrechnung übergehen und nun Ersatz der tatsächlich angefallenen Kosten verlangen kann (BGH NJW 07, 67; NJW 12, 50). Dieser Wechselbefugnis steht ein rechtskräftiges Urteil über den zunächst geltend gemachten Anspruch nicht entgegen. Das hat das LG Hamburg kürzlich in II. Instanz entschieden. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig